Zusammenarbeit HANS HEPP und ELBE-Werkstätten.

Hans Hepp integriert Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag.

Zusammenarbeit HANS HEPP und ELBE-Werkstätten.

Christian Beckmann, Geschäftsführer der Hans Hepp GmbH & Co.KG ist erfreut über die gute Partnerschaft mit den Elbe-Werkstätten: „Als Unternehmen nutzen wir bereits seit über 20 Jahren die angebotenen Dienstleistungen der Elbe-Werkstätten Hamburg sowie der Werkstätten für Behinderte vom DRK Rostock und DRK Stade. Bislang wurden die Waren immer an den Standorten der Werkstätten konfektioniert. Jetzt beschreiten wir erstmals einen neuen Weg und integrieren die körperlich und geistig behinderten Menschen in unseren beruflichen Arbeitsalltag.“

Diese neue Form der Kooperation sei laut Christian Beckmann für alle Beteiligten eine „win-win“-Situation. „Unsere langjährigen Mitarbeiter haben ihre neuen Kollegen bereits schätzen gelernt und dabei erfahren, wie wichtig es für das Selbstwertgefühl von Behinderten ist, gebraucht zu werden und etwas Gutes zu leisten.“ Zudem würden sich Beckmann zufolge der Zeitfaktor beim Transport der Waren von einem Standort zum anderen sowie die Auftragsdurchlaufzeiten deutlich verkürzen. Dadurch sei es der Firma möglich, noch flexibler und just-in-time auf aktuelle Kundenwünsche zu reagieren.

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Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Christian Beckmann

Geschäftsführer Hans Hepp GmbH & Co.KG

Tel: 040 / 780 468 - 22

Mitarbeiter des Postverteilerzentrums … und Hamburger Firma HEPP unterstützen gemeinsam „Engel in den Straßen“

Es ist kalt, feucht und windig. Die Nässe kriecht in die Knochen und kein Dach, keine vier Wände bieten wärmenden Schutz: Gerade der Winter ist für Obdachlose besonders hart. Für die „Engel in den Straßen“ ist das ein Grund, aktiv zu werden. Abseits städtischer und kirchlicher Projekte helfen sie seit vier Jahren ehrenamtlich bedürftigen Menschen mit Bekleidung und Lebensmitteln und lindern so die größte Not. Denn wer durch Hamburg läuft, begegnet Obdachlosigkeit überall – jeden Tag, in jedem Stadtteil.

Eine großzügige Spende an Verbandsmaterial konnten die „Engel in den Straßen“ jetzt von der Firma Hans Hepp GmbH & Co.KG aus Hamburg entgegennehmen. Entstanden ist der Kontakt durch „Deutsche Post“-Mitarbeiterin Angelika Sellmann, die dem Unternehmen auf der Peute täglich die Briefe zustellt. Nach einem ersten Treffen zwischen den Verantwortlichen der privaten Obdachloseninitiative und dem Geschäftsführer der Verbandstoff-Fabrik, Christian Beckmann, war schnell klar, wo Unterstützung gebraucht wird: in der Wundversorgung. „Der Gesundheitszustand und die medizinische Versorgung der Wohnungslosen ist erschreckend. Wir sind daher dankbar für jede Art von Verbandstoffen, die wir zu kleinen Sets für die Akut- und Notfallversorgung der Bedürftigen zusammenstellen“, erklärt Gaby Weckener von „Engel in den Straßen“. „Auch in Zukunft werden wir diese Initiative der Postmitarbeiter als Firma unterstützen“, sichert HEPP-Geschäftsführer Christian Beckmann zu.

Hilfe, die dringend benötigt wird: Denn die Zahl der Obdachlosen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Für das Jahr 2018 prognostiziert die „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ sogar 536.000 Menschen ohne Bleibe. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Initiative „Engel in den Straßen“ ist daher eine unverzichtbare Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem für Obdachlose. „Egal, in welcher Situation wir uns begegnen - Respekt hat jeder Mensch verdient, auch, wenn er auf der Straße lebt“, gibt Gaby Weckener zu Bedenken.

Post-Zustellerin Angelika Sellmann und Gaby Weckener von „Engel in den Straßen“ (v.l.n.r) vor dem Eingang der Firma Hans Hepp GmbH & Co.KG auf der Veddel.

 

Hepp-Geschäftsführer Christian Beckmann (links) übergibt den beiden Frauen die gefüllte Palette mit Verbandmaterial

...und hilft beim Einladen der Kartons in das Postauto.

Zum 1. Mai 2014 sind die neuen Mitführungspflichten für Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Danach verhält sich rechtskonform, wer Erste-Hilfe-Material mitführt, das der Norm DIN 13164 entspricht. Seit 1. Januar 2014 gibt es eine Neufassung der Norm, die die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Außerdem besteht ab 1. Juli 2014 eine Mitführungspflicht für Warnwesten. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin. Mehr Informationen gibt es unter www.bvmed.de/erstehilfe.

Der BVMed regt an, dass jeder Autofahrer seinen Fahrzeug-Verbandkasten regelmäßig prüfen und entsprechend vervollständigen sollte. Eine Reihe von Inhaltsteilen sind mit einem Verfalldatum gekennzeichnet: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb durch „frische“ ersetzt werden. Durch die im Januar 2014 in Kraft getretene Normänderung kann der Neuerwerb eines aktuell bestückten Verbandkastens günstiger sein als die Ergänzung aller neuen oder abgelaufenen Materialien.

Mit der seit Januar 2014 geltenden neuen Norm wurden ein Pflasterset und Hautreinigungstücher neu aufgenommen. Das 14-teilige Pflasterset umfasst gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände. Die zwei Hautreinigungstücher sind einzeln verpackt für die Reinigung unverletzter Hautpartien vorgesehen, womit die neue Norm dem gesteigerten Hygienebedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt. Auch ein Verbandpäckchen in Kindergröße wurde neu in die verbindliche Bestandteilliste des Verbandkastens mit aufgenommen.

Mit der „Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wird auch § 35h Absatz 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert. Zu den Mitführungspflichten für Erste-Hilfe-Material heißt es dort: „In (…) Kraftfahrzeugen (…) ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht.“ Die mitzuführenden Warnwesten werden in § 53a Absatz 1 wie folgt spezifiziert: „Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen“.

Hinweis an die Medien:
Das Pressebild zur Illustration dieses Beitrags kann (bzw. konnte) unter www.bvmed.de/verbandkasten2014 heruntergeladen werden.

 

BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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