Erste Hilfe: Verbandmaterial von HEPP aus Hamburg fährt in vielen Autos mit

Stoff für den Notfall

Der Spezialist für Medizintextilien fertigt pro Jahr über 1,5 Millionen Erste-Hilfe-Sets und -Kästen. Die kommen im Notfall nicht nur bei einem Autounfall zum Einsatz, sondern auch bei der Erstversorgung in Betrieben.

Fast jeder hat das Produkt im Auto, aber wohl kaum einer kennt das Unternehmen, das dahintersteht: Die Firma Hans Hepp GmbH & Co. KG in Hamburg produziert schon seit fast 90 Jahren Verbandkästen und -taschen. Sie werden vor allem an die Auto-Industrie verkauft, aber auch an den Kfz-Zubehör-Handel, Drogeriemärkte oder Apotheken. Auch viele Betriebe greifen im Notfall auf die Erste-Hilfe-Ausstattung der Hamburger zurück.

Der Bestseller ist das klassische Erste-Hilfe-Set fürs Auto nach DIN 13164. Davon fertigt HEPP über 1,5 Millionen Stück pro Jahr! Daneben produziert das Familienunternehmen auch Notfallsets speziell für Motorradfahrer, Radfahrer oder Segler. Das Erfolgsgeheimnis der Hamburger? „Wir liefern extrem kurzfristig und absolut zuverlässig genau das, was der Kunde braucht“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter Christian Beckmann. Weil Sterilprodukte nur fünf Jahre lang haltbar sind, wird das Verbandmaterial nicht lange zwischengelagert. Und neue Fahrzeuge können ohne Verbandkasten nicht ausgeliefert werden: Deshalb liefert HEPP zum Auslieferungstermin der Autos exakt so viele Sets, wie jeweils benötigt werden.

Möglich ist das, weil das Unternehmen den größten Teil des Verbandmaterials selbst herstellt. Auf den Webautomaten wird das Trägermaterial in sechs, acht oder zehn Zentimeter Breite gefertigt. Kurzes Erhitzen im Thermofixierer macht das Material elastisch. Dann werden Kompressen maschinell auf das Trägermaterial aufgebracht, die Verbandpäckchen werden gewickelt und in Spezialpapier verpackt. Zum Schluss geht es bei rund 130 Grad Celsius durch einen Dampfsterilisator.

Die Kunststoffkästen werden auf einer Spritzgussmaschine gefertigt

Auch wenn der Inhalt der meisten Erste-Hilfe-Sets standardisiert ist – bei der Verpackung ist Individualität durchaus Trumpf. Egal ob bruchfester Kunststoffkasten oder weiche Taschenhülle, ob ganz einfache Schrift oder knallbunte Bilder, ob mit Kundenlogo oder neutral: „Die Verpackungen werden in Kleinserien genau so produziert, wie es sich der Kunde vorstellt“, sagt Beckmann beim aktiv-Besuch.

Auch die Verbandkästen stellen die Hamburger selbst her, auf einer Kunststoff-Spritzgussmaschine, Druck mit den gewünschten Motiven inklusive. Die Taschenhüllen aus schadstofffreiem sowie teilweise schwer entflammbarem Spezialmaterial werden zugekauft.

Sind die Siegelnähte wirklich dicht? Bleibt das Verbandpäckchen auch im sommerlich heißen Auto steril? „Wir haben null Fehlertoleranz“, so Qualitätsprüferin Tanja Hochsprung. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Svetlana Morasch führt sie im hauseigenen Labor strenge Kontrollen durch.

Die Beschäftigten leisten einen Beitrag zu unser aller Sicherheit

„Unsere Kunden können sich also darauf verlassen, dass die Qualitätsnormen für Medizinprodukte strikt eingehalten werden“, so Hochsprung. Wenn alles in Ordnung ist, werden die Erste-Hilfe-Sets von Konfektioniererin Magdalene Panusch und ihren Kolleginnen von Hand zusammengestellt, verpackt und anschließend ausgeliefert.

Verspätungen? Gibt es nicht! „Ich kann mich da voll auf meine Mitarbeiter verlassen“, sagt Beckmann. Und viele der knapp 40 Beschäftigten sind schon seit Jahrzehnten dabei. Wohl auch, weil sie wissen: Was sie hier produzieren, leistet einen wichtigen Beitrag für unser aller Sicherheit. Im Auto, bei Sport und Freizeit – und auch in vielen Betrieben.

Autorin: Silke Becker

Fotos: aktiv/Jan Braukmeier

https://www.aktiv-online.de/news/erste-hilfe-verbandmaterial-von-hepp-aus-hamburg-faehrt-in-vielen-autos-mit-18723

 

Neue Mitführungspflichten für Verbandkasten im Auto

Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt. Keine Austauschpflicht bei bestehenden Verbandkästen

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt. Ein Informationsflyer zur neuen KFZ-Verbandkasten-Norm kann unter www.bvmed.de/flyer-verbandkasten (https://www.bvmed.de/download/bvmed-infoflyer-kfz-verbandkasten-din-13164) heruntergeladen werden.

Das Mitführen von medizinischen Gesichtsmasken im Auto hält der BVMed generell für sinnvoll. „Aus Erfahrung ist bekannt, dass das Tragen von Masken die Hemmschwelle bei der Hilfestellung senkt, ähnlich wie bei den Handschuhen. Es geht dabei um den wechselseitigen Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers“, so die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin, Regulatory-Expertin Dr. Christina Ziegenberg.

Das Bundesverkehrsministerium hatte ursprünglich vorgeschlagen, für Masken eine gesetzliche Mitführpflicht einzuführen. Der BVMed und der DIN Normungsausschuss NA 06 (Verbandmittel und Behältnisse) schlugen vor, dies über die Verbandkastennorm zu regeln. Das Ministerium begrüßte diesen Vorschlag. Der DIN-Normungsausschuss hat in den letzten Monaten unter aktiver Mitwirkung des BVMed-Fachbereichs „Erste Hilfe“ eine geänderte Norm erarbeitet und intensiv diskutiert. Bei der erfolgten Überarbeitung der Norm wurden die Vorschläge der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufgrund der Auswertung der Unfälle in den Betrieben und Behörden genauso berücksichtigt wie die aktuellen Erfahrungen der Notfallmediziner und die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

    • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
    • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
    • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.

Zur Historie der Verbandkasten-Norm:

Seit 50 Jahren schreibt der Gesetzgeber in Deutschland das Mitführen eines Verbandkastens im Kraftfahrzeug vor. Am 1. August 1969 trat die entsprechende Verordnung in Kraft, die das Mitführen von genormtem Verbandmaterial zur Pflicht macht. Seit 1. Januar 1972 gilt sie für alle Fahrzeuge.

Um die bestmögliche Erstversorgung von Verletzten zu gewährleisten, wurde die Ausstattung des Kfz-Verbandkastens immer wieder modernisiert und ergänzt, zum Beispiel um Einmalhandschuhe und eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke. Neue Kfz-Verbandkästen müssen seit dem 1. Juli 2000 eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke enthalten.

Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2022

2 Gesichtsmasken, min. Typ I, nach DIN EN 14683
1 Heftpflaster DIN 13019, A 500 x 2,5 cm
14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 x 6 cm
2 Fingerkuppenverbände DIN 13019, 5 x 4 cm
2 Fingerverbände DIN 13019, 12 x 2 cm
2 Pflasterstrips DIN 13019, 7,2 x 1,9 cm
4 Pflasterstrips DIN 13019, 7,2 x 2,5 cm
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 x 8 cm
2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 x 10 cm
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 x 12 cm
1 Verbandtuch DIN 13152, 60 x 80 cm
2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
6 Wundkompressen, 10 x 10 cm
1 Dreiecktuch DIN 13168-D
1 Schere DIN 58279-A 145
4 Medizinische Einmalhandschuhe DIN EN 455
2 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis

Hinweis an die Medien:
Download eines Info-Flyers zur neuen KFZ-Verbandkasten-Norm (https://www.bvmed.de/download/bvmed-infoflyer-kfz-verbandkasten-din-13164)
Download von BVMed-Bildern zum Thema Verbandkasten (https://www.bvmed.de/de/bvmed/mediathek/bilder-medizinprodukte?t=107282)

Der BVMed repräsentiert über 240 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 235.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 34 Milliarden Euro, die Exportquote bei 66 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Industrie und vor allem des MedTech-Mittelstandes.

 

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Zusammenarbeit HANS HEPP und ELBE-Werkstätten.

Hans Hepp integriert Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag.

Zusammenarbeit HANS HEPP und ELBE-Werkstätten.

Christian Beckmann, Geschäftsführer der Hans Hepp GmbH & Co.KG ist erfreut über die gute Partnerschaft mit den Elbe-Werkstätten: „Als Unternehmen nutzen wir bereits seit über 20 Jahren die angebotenen Dienstleistungen der Elbe-Werkstätten Hamburg sowie der Werkstätten für Behinderte vom DRK Rostock und DRK Stade. Bislang wurden die Waren immer an den Standorten der Werkstätten konfektioniert. Jetzt beschreiten wir erstmals einen neuen Weg und integrieren die körperlich und geistig behinderten Menschen in unseren beruflichen Arbeitsalltag.“

Diese neue Form der Kooperation sei laut Christian Beckmann für alle Beteiligten eine „win-win“-Situation. „Unsere langjährigen Mitarbeiter haben ihre neuen Kollegen bereits schätzen gelernt und dabei erfahren, wie wichtig es für das Selbstwertgefühl von Behinderten ist, gebraucht zu werden und etwas Gutes zu leisten.“ Zudem würden sich Beckmann zufolge der Zeitfaktor beim Transport der Waren von einem Standort zum anderen sowie die Auftragsdurchlaufzeiten deutlich verkürzen. Dadurch sei es der Firma möglich, noch flexibler und just-in-time auf aktuelle Kundenwünsche zu reagieren.

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Christian Beckmann

Geschäftsführer Hans Hepp GmbH & Co.KG

Tel: 040 / 780 468 - 22

Wundversorgung von Obdachlosen gesichert

Mitarbeiter des Postverteilerzentrums … und Hamburger Firma HEPP unterstützen gemeinsam „Engel in den Straßen“

Es ist kalt, feucht und windig. Die Nässe kriecht in die Knochen und kein Dach, keine vier Wände bieten wärmenden Schutz: Gerade der Winter ist für Obdachlose besonders hart. Für die „Engel in den Straßen“ ist das ein Grund, aktiv zu werden. Abseits städtischer und kirchlicher Projekte helfen sie seit vier Jahren ehrenamtlich bedürftigen Menschen mit Bekleidung und Lebensmitteln und lindern so die größte Not. Denn wer durch Hamburg läuft, begegnet Obdachlosigkeit überall – jeden Tag, in jedem Stadtteil.

Eine großzügige Spende an Verbandsmaterial konnten die „Engel in den Straßen“ jetzt von der Firma Hans Hepp GmbH & Co.KG aus Hamburg entgegennehmen. Entstanden ist der Kontakt durch „Deutsche Post“-Mitarbeiterin Angelika Sellmann, die dem Unternehmen auf der Peute täglich die Briefe zustellt. Nach einem ersten Treffen zwischen den Verantwortlichen der privaten Obdachloseninitiative und dem Geschäftsführer der Verbandstoff-Fabrik, Christian Beckmann, war schnell klar, wo Unterstützung gebraucht wird: in der Wundversorgung. „Der Gesundheitszustand und die medizinische Versorgung der Wohnungslosen ist erschreckend. Wir sind daher dankbar für jede Art von Verbandstoffen, die wir zu kleinen Sets für die Akut- und Notfallversorgung der Bedürftigen zusammenstellen“, erklärt Gaby Weckener von „Engel in den Straßen“. „Auch in Zukunft werden wir diese Initiative der Postmitarbeiter als Firma unterstützen“, sichert HEPP-Geschäftsführer Christian Beckmann zu.

Hilfe, die dringend benötigt wird: Denn die Zahl der Obdachlosen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Für das Jahr 2018 prognostiziert die „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ sogar 536.000 Menschen ohne Bleibe. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Initiative „Engel in den Straßen“ ist daher eine unverzichtbare Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem für Obdachlose. „Egal, in welcher Situation wir uns begegnen - Respekt hat jeder Mensch verdient, auch, wenn er auf der Straße lebt“, gibt Gaby Weckener zu Bedenken.

Post-Zustellerin Angelika Sellmann und Gaby Weckener von „Engel in den Straßen“ (v.l.n.r) vor dem Eingang der Firma Hans Hepp GmbH & Co.KG auf der Veddel.

 

Hepp-Geschäftsführer Christian Beckmann (links) übergibt den beiden Frauen die gefüllte Palette mit Verbandmaterial

...und hilft beim Einladen der Kartons in das Postauto.

Mitführungspflichten für Verbandkasten und Warnwesten im Auto

Zum 1. Mai 2014 sind die neuen Mitführungspflichten für Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Danach verhält sich rechtskonform, wer Erste-Hilfe-Material mitführt, das der Norm DIN 13164 entspricht. Seit 1. Januar 2014 gibt es eine Neufassung der Norm, die die Inhaltsteile im Verbandkasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Außerdem besteht ab 1. Juli 2014 eine Mitführungspflicht für Warnwesten. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin. Mehr Informationen gibt es unter www.bvmed.de/erstehilfe.

Der BVMed regt an, dass jeder Autofahrer seinen Fahrzeug-Verbandkasten regelmäßig prüfen und entsprechend vervollständigen sollte. Eine Reihe von Inhaltsteilen sind mit einem Verfalldatum gekennzeichnet: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb durch „frische“ ersetzt werden. Durch die im Januar 2014 in Kraft getretene Normänderung kann der Neuerwerb eines aktuell bestückten Verbandkastens günstiger sein als die Ergänzung aller neuen oder abgelaufenen Materialien.

Mit der seit Januar 2014 geltenden neuen Norm wurden ein Pflasterset und Hautreinigungstücher neu aufgenommen. Das 14-teilige Pflasterset umfasst gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände. Die zwei Hautreinigungstücher sind einzeln verpackt für die Reinigung unverletzter Hautpartien vorgesehen, womit die neue Norm dem gesteigerten Hygienebedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt. Auch ein Verbandpäckchen in Kindergröße wurde neu in die verbindliche Bestandteilliste des Verbandkastens mit aufgenommen.

Mit der „Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wird auch § 35h Absatz 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert. Zu den Mitführungspflichten für Erste-Hilfe-Material heißt es dort: „In (…) Kraftfahrzeugen (…) ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht.“ Die mitzuführenden Warnwesten werden in § 53a Absatz 1 wie folgt spezifiziert: „Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen“.

Hinweis an die Medien:
Das Pressebild zur Illustration dieses Beitrags kann (bzw. konnte) unter www.bvmed.de/verbandkasten2014 heruntergeladen werden.

 

BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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