In Deutschland besteht neben der gesetzlichen Pflicht zur Mitführung einer Erste-Hilfe-Ausrüstung nach DIN 13 164 in Kraftfahrzeugen ebenfalls eine Mitführpflicht für Warndreiecke und Warnwesten. Die HEPP-Notfalltaschen bieten die Möglichkeit beide Bestandteile gemeinsam aufzubewahren. Die zusätzlich mitzuführende Warnweste sollte dann separat z.B. in der Fahrertür gelagert werden.
Die Verbandstoffe nach DIN 13 164 befinden sich übersichtlich angeordnet in einer transparenten 6-Kammer-Falttasche.
Alle Notfalltaschen werden zum Schutz in Folie eingeschweißt. Die Abbildungen können unter Umständen abweichen.