

REACH -Verordnung /Chemikaliengesetz
Das europäische Chemikaliengesetz fordert von jedem Unternehmen, dass es ggf. seine Kunden über Chemikalien in ihren Produkten informiert. Dieses gilt insbesondere für Chemikalien, die auf der REACH Kandidatenliste verzeichnet sind. Gemäß REACH Verordnung Art. 33 informieren wir unsere Kunden über…
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„REACH Verordnung“ Erweiterung der Kandidatenliste.
Erweiterung der Kandidatenliste – Gefahrstoffe Gemäß Informationspflicht der REACH-Verordnung Art. 33 informieren wir darüber, dass die Europäische Chemikalienagentur „ECHA“ die Kanditatenliste im Januar 2025 aktualisiert hat. Die Liste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) umfasst jetzt 247 Gefahrstoffe. Quellenhinweis: https://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table Mit…
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